ManEater schrieb:
Aber du darfst trotzdem nicht emails lesen oder gar beantworten ... auch wenn du ndas Handy dabei nicht in der Hand hast ... diese Geschichten verschwinden schneller wieder als du denkst, sobald die ersten Unfälle mit Todesfall passieren ... man kann nämlich schon feststellen, was du am Gerät getrieben hast als es krachte und deutschen Richtern reicht es schon, wenn da Whatsapp oder Fratzenbuch aktiv war ...
Natürlich darf man sich nicht ablenken lassen. Aber wenn Du nun Dein Telefon in einer Halterung bedienst, und dich die Polizei anhält, kann sie nichts machen. Denn die dürfen sich auch nur nach den § richten. Und die sind nun mal veraltet, und verbieten das Benutzen eines Autotelefons, wenn man dazu das Gerät in die Hand nehmen muss. Kann man Alles nachlesen.
Jeder halbwegs gute Anwalt wird eine eventuelle Anklage abschmettern können.
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